Wissens-
wertes
Wenn man noch nie mit Pflege und Betreuung zu tun hatte, ist der Anfang sehr schwer. Es gibt viele Vorschriften und Paragraphen, die wir Ihnen aber gerne hier erklären.
Immer mehr Senioren wünschen sich, ihren Lebensabend so lange wie möglich selbstbestimmend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Die gewohnte Lebensqualität soll so lange wie möglich erhalten bleiben. Da aber mit zunehmendem Alter oft auch die gesundheitlichen Einschränkungen zunehmen, wird Unterstützung benötigt. Hilfe, für die Pflegedienste keine Zeit haben oder andere Helfer nicht qualifiziert sind.
Da kommt die Seniorenbetreuung ins Spiel.
Wir unterstützen Sie von A wie Aufstehen bis Z wie Zubettgehen.
In der Seniorenbetreuung gibt es bestimmte Tätigkeiten, die von einer Betreuungskraft ausgeübt werden dürfen.
Dazu zählen unter anderem die Unterstützung im Haushalt, die Demenzbetreuung oder Begleitungen zu Terminen. Auch die Freizeitgestaltung gehört zu unseren Aufgaben. Spaziergänge, Unterhaltungen und Gespräche gehören da dazu, genau wie Spielen, Erinnerungsarbeit oder Betreuung bei körperlichen Beeinträchtigungen.
Wir finden es sehr wichtig, dass immer die gleiche Betreuerin zu Ihnen kommt, denn nur so kann eine persönliche Bindung aufgebaut werden. Bei Urlaub oder Krankheit unserer Mitarbeiter bekommen Sie auf Wunsch selbstverständlich eine Vertretung.
Der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten und teilstationären Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung.
Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Sie müssen alle entlastenden Leistungen in Form von Rechnungen und/oder Quittungen mit Ihren Leistungserbringern abrechnen. Diese Belege, die auch gesammelt werden können müssen Sie dann bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Mit Hilfe einer sogenannten Abtretungserklärung können wir diese lästige Arbeit für Sie übernehmen und direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Der Entlastungsbetrag muss nicht beantragt werden. Mit der ersten eingereichten Rechnung gilt dieser bereits als beantragt.
Pflegehilfsmittel zum persönlichen Gebrauch für die Pflege zu Hause muss der Arzt nicht separat verschreiben. Als pflegender Angehöriger oder als Pflegebedürftiger selbst können Sie schriftlich einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit sie die Kosten übernimmt. Ein Formblatt, welches den Antrag erleichtert, bekommen Sie bei Ihrer Pflege- oder Krankenversicherung.
Je nach Pflege- oder Krankenkasse erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen.
Danach wird der Antragsteller über die Art und den Umfang der Bewilligung durch die Kasse benachrichtigt.
In aller Regel muss der Antrag nur einmal gestellt werden; nur in Ausnahmefällen ist die Genehmigung der Pflegehilfsmittel zeitlich auf ein Jahr begrenzt.
Bei positiver Rückmeldung können Pflegebedürftige Hilfsmittel entweder selbst kaufen und die Kosten monatlich bei der Kasse einreichen oder sie lassen sich die benötigten Hilfsmittel nach Hause schicken
Mit der neuen Pflege-Reform wollte die Bundesregierung das alte Pflegestufen-Modell von Grund auf verändern.
Am 1. Januar 2017 wurde die zweite Phase der Pflege-Reform umgesetzt. Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) sind die neuen Änderungen in Kraft getreten. Die neuen Pflegeleistungen sollten vor allem besser an die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz angepasst werden. Darunter fallen besonders auch Personen, die an einer Demenz erkrankt sind. Aus diesem Grund musste ein neuer Begriff für die Definition der Pflegebedürftigkeit entworfen werden, der insbesondere geistige Erkrankungen (Demenz) in den Mittelpunkt stellt. Deshalb wurde im neuen Pflegestärkungsgesetz II die psychischen und physischen Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt. Die bisher gängigen vier Pflegestufen wurden um eine erweitert und in Pflegegrade umbenannt. Mit diesem neuen Gesetz kommen nun auch ältere Menschen, die unter einer Demenz leiden, in den Genuss der gleichen Leistungen wie körperlich pflegebedürftige Menschen.
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Einkäufe und Besorgungen
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Waschen
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Bügeln
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Reinigung der Wohnung (Unterhalts- ggf. Grundreinigung)
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Müllentsorgung
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vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes
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Beheizen der Wohnung
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Zubereiten einer einfachen (kalten) Mahlzeit
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Zubereiten einer warmen Mahlzeit
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Hilfe bei Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
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Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme – bspw. Tisch decken, Getränke bereitstellen, Abräumen
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Gartenarbeiten im Rahmen der Betreuung