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Seniorin hält dankbar und liebevoll die Hand der Betreuerin

Beratungs-einsatz §37.3

Hier erfahren Sie, was das genau ist und wie ein Termin abläuft.

Seniorin mit Stock hält Hand der Betreuerin

Bei einem Beratungseinsatz nach § 37.3 handelt es sich um eine Pflicht-Pflegeberatung durch einen Pflege- oder zugelassenen Betreuungsdienst, so wie wir es sind.

 

Hierbei wird alle 6 Monate bzw. alle 3 Monate (je nach Pflegegrad) ein persönlicher Termin vor Ort durchgeführt bei dem die pflegebedürftige Person anwesend sein muss.

 

Im Idealfall sind auch die Pflegepersonen, also die Personen die die pflegebedürftige Person versorgen, mit anwesend.

 

Der Beratungseinsatz ist kein Gutachten und somit keine Prüfungssituation.

 

Sie brauchen nicht nervös sein und können sich fachliche Ratschläge einholen.

 

Sie werden in dem Beratungsgespräch über die möglichen Leistungen der Pflegeversicherung informiert und gerne sind wir hier auch unterstützend tätig für Sie.

 

Nach dem Beratungseinsatz schicken wir mit Ihrer Zustimmung das Protokoll mit der Abrechnung an Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts tun!

 

Sollten Sie einen Nachholtermin haben, befinden Sie sich im Verzug und müssen Ihr Protokoll entweder per Mail im PDF Format, Fax, persönlich in einer Servicestelle Ihrer Krankenkasse oder per Post zu dieser schicken um den Nachweis fristgerecht zu erbringen, versuchen wir Ihnen kurzfristig zu helfen. Das sollte allerdings nicht zur Gewohnheit werden. Die Beratungseinsätze sind wirklich sinnvoll.

 

Das Gespräch dauert maximal 45 Minuten, kann ab dem zweiten Einsatz auch per Telefon oder Videotelefonie durchgeführt werden.

 

Den Folgetermin sprechen wir vor Ort mit Ihnen ab, so verpassen Sie keine Pflichtberatung mehr.

Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos und wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

Gerne führen wir den Beratungseinsatz mit Ihnen durch, rufen Sie uns an: 02254 - 83 66 42

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